NEIN zum Gestaltungsplan Seezelg II

 


Liebe Bevölkerung von Kreuzlingen

Wir sind nicht gegen ein REKA-Dorf sondern gegen eine REKAserne!

63++ Einsprachen im Zuge der Ortsplanungsrevision gegen Rahmennutzungsplan - bisher unbeantwortet 

Wir wehren uns auf Grund fehlender Stellungnahmen seitens Behörden.

Um nicht auf diese Einsprachen eingehen zu müssen, wurde im September 2020 ein neuer Gestaltungsplan Seezelg II aufgelegt. Nach unseren wiederholten Einsprachen wurde innert Kürze der Gestaltungsplan II  erarbeitet, eine Einsprache dagegen war bis zum 27. Januar 2021 möglich.

Folgen nun Auflage III, IV, V, um nicht auf unsere Anliegen eingehen zu müssen??

55++ gewichtige Gründe gegen das REKA-Dorf

Weit über 55 Argumente sprechen gegen die Monsterüberbauung. 

Hier ein Auszug der Einsprache eines Mitgliedes der IG Schutz Seezelg, durch Juristen verfasst:

  • Planung von zwei Gebäuden mit je einer Länge von 84,9 Metern und 69 m Länge=> Mauer von einer Gesamtlänge von 153,9 Metern sowie einer Höhe zwischen 12-14 Metern => 7 Mehrfamilienhäuser, + ein Gebäude seeseitig mit 84,9 m Länge. Nicht Berücksichtigung des aktuell gültigen Baureglements der Stadt Kreuzlingen, welches eine max. Länge von 50 Metern pro Gebäude sowie eine max. Höhe von 10 Metern vorschreibt.
  • Fassaden in Naturholz geplant. Sind sich die Bauherren bewusst, wie unansehnlich sich diese nach ein paar Jahren präsentieren werden? - siehe Seite Fotos Kongresshaus Davos
  • Ein akzeptierter Gestaltungsplan (ohne Einsprachen) steht offenbar über dem gültigen Baugesetz. Ist das rechtsgültig? Kann jeder das Baugesetz so übergehen?
  • Enorme Gefahr durch den Baustellenverkehr für tausende Freizeitliebende und Nutzer des meist befahrenen Radwegs der Schweiz => Fahrradfahrer, Inlineskater, Mütter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer etc.
  • Zerstörung der Flora und Fauna durch eine überdimensionierte Baustelle.
  • Absicht der Renaturalisierung der Uferzone - Spiel- Bademöglichkeit für REKA-Gäste (Kinder) und Vertreibung der aktuellen Badegäste mit Hund?
  • Die Uferzone sollte gemäss Richtplan 2011 generell und grossflächig frei gehalten werden!
  • Gemäss dem von der Stadt Kreuzlingen eingeholten Lärmschutzgutachten übersteigen die Emissionen die max. zugelassenen Werte der Umweltschutzgesetzgebung.
  • Realisierung der Fussballplätze mehr als fragwürdig, nachdem am bisherigen Standort für neue Garderoben über 800'000 CHF aufgewendet wurden. Nimmt auch REKA an, dass die Realisierung nicht zustande kommen wird? Würde sie wirklich eine Ferienanlage direkt anschliessend ans Fussballstadion mit den enormen Licht- und Lärmemissionen bauen?
  • Ohne Realisierung der Sportanlagen entspricht der Standort des Bauprojekts nicht dem Willen der vom Volk angenommenen Zersiedlungsinitiative!
  • Wirtschaftliche Nutzen für Kreuzlingen zweifelhaft, Einkaufserlebnis in Konstanz bleibt unbestritten. 
  • Besetzung der neu geschaffenen Arbeitsplätze durch "günstigeres" Personal aus Deutschland ist nicht ausgeschlossen.
  • Ungleichbehandlung des Gewerbes? Finanzierungshilfen in Millionenhöhe von der öffentlichen Hand in Form zinsloser Darlehen(unsere Steuergelder). Diese müssen transparent offengelegt werden! 
  • Auch das Beispiel Stadthaus mit einer Länge über 110 m zeigt, wie wenig auf die Umgebung Rücksicht genommen wird.  Es ist zu hoffen, dass das Departement für Bau und Umwelt dem planerischen WILDWEST der Stadt Kreuzlingen Einhalt gebietet.

Dies nur ein paar Denkanstösse. Weitere Beanstandungen und Ungereimtheiten können Sie den Einsprachen entnehmen. 

Herzlichen Dank für Ihr Interesse - Wir handeln auch für Sie!

Helfen Sie mit, diese Monsterüberbauung zu verhindern und die Grünzone als Erholungsraum für die Kreuzlinger und Bottighofer Bevölkerung zu erhalten. Schliessen Sie sich unserer IG Schutz Seezelg an. Beteiligen Sie sich an unserer Petition: www.petitio.ch
. Herzlichen Dank!


Finden Sie nachfolgend nebst der Einsprache weitere aufschlussreiche Dokumente zum Download:


Beschwerdeschreiben vom 30. Januar 2023
bezüglich Gestaltungsplan Seezelg II ans Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau
Beschwerde vom 30. Januar 2023.pdf (10.75MB)
Beschwerdeschreiben vom 30. Januar 2023
bezüglich Gestaltungsplan Seezelg II ans Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau
Beschwerde vom 30. Januar 2023.pdf (10.75MB)
Beschwerdeschreiben vom 30. Dezember 2022
bezüglich Gestaltungsplan Seezelg II ans Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau
Beschwerde vom 30. Dezember 2022.pdf (1.82MB)
Beschwerdeschreiben vom 30. Dezember 2022
bezüglich Gestaltungsplan Seezelg II ans Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau
Beschwerde vom 30. Dezember 2022.pdf (1.82MB)
Einsprache Mitglied IG Schutz Seezelg II vom 22.09.2020
55 Argumente gegen das Reka-Dorf
200922_Einsprache gegen Gestaltungsplan Seezelg II.pdf (4.48MB)
Einsprache Mitglied IG Schutz Seezelg II vom 22.09.2020
55 Argumente gegen das Reka-Dorf
200922_Einsprache gegen Gestaltungsplan Seezelg II.pdf (4.48MB)
2. Einsprache Mitglied IG Schutz Seezelg II vom 27.01.2021
Weitere Argumente gegen das Reka-Dorf
210127_Ergänzte Einsprache gegen Gestaltungsplan Seezelg II.pdf (139.9KB)
2. Einsprache Mitglied IG Schutz Seezelg II vom 27.01.2021
Weitere Argumente gegen das Reka-Dorf
210127_Ergänzte Einsprache gegen Gestaltungsplan Seezelg II.pdf (139.9KB)
Einsprache des Rechtsanwalts IG Schutz Seezelg II vom 21.01.2021
Argumente gegen Reka-Dorf
210121_Einsprache Rechtsanwälte.pdf (657.63KB)
Einsprache des Rechtsanwalts IG Schutz Seezelg II vom 21.01.2021
Argumente gegen Reka-Dorf
210121_Einsprache Rechtsanwälte.pdf (657.63KB)
Einsprache eines weiteren Mitglieds IG Schutz Seezelg II vom 22.09.2020
200922_Einsprache eines weiteren Mitglieds IG Schutz Seezelg II.pdf (4.67MB)
Einsprache eines weiteren Mitglieds IG Schutz Seezelg II vom 22.09.2020
200922_Einsprache eines weiteren Mitglieds IG Schutz Seezelg II.pdf (4.67MB)


Weitere allgemeine Fakten sowie Angaben zur Finanzierung finden Sie auf der Seite Bauvorhaben Seezelg II.